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Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI

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Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab 2017 erhalten sie dafür monatlich einen Betrag von 125 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass der Betrag nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausbezahlt wird, sondern für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betrag zweckgebunden ist.

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Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?

Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B.

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  • Spaziergänge,

  • Hand- und Bastelarbeiten, Malen

  • Spiele und gemeinsames Singen,

  • Bücher oder Zeitungen vorlesen,

  • Bilder anschauen (z. B. Fotoalben)

  • Individuelle Gespräche (z. B. Erlebnisse aus der Vergangenheit)

 

Unter den Entlastungsleistungen versteht man

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  • Hauswirtschaftliche Leistungen,

  • Vorratseinkäufe

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Wie werden zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet?

Die Abrechnung dieser Leistungen kann einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.

Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an die "F.L.C. Seniorenbetreuung GmbH" an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinn des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung der "F.L.C. Seniorenbetreuung GmbH" bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.

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