Was ist Grundpflege
Unter dem Begriff Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst alltägliche Grundverrichtungen bewältigen kann. Diese Menschen werden in der Regel von geschulten Pflegefachleuten unterstützt, versorgt und behandelt – zum Beispiel durch ausgebildete Alten- oder Krankenpfleger eines ambulanten Pflegedienstes. Aber auch Familienangehörige werden nicht selten selbst zu Pflegekräften und unterstützen Angehörige bei relevanten Aufgaben des täglichen Lebens. Die Grundpflege gehört zu einer jener Leistungen, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist und nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Leider haben nur Pflegebedürftige Anspruch auf Grundversorgung nach SGB XI, die eine der folgenden anerkannten Pflegegrade besitzen:
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– Pflegegrad 1
– Pflegegrad 2
– Pflegegrad 3
– Pflegegrad 4
– Pflegegrad 5
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Was gehört zur Grundpflege?
Niemand ist vor Pflege gefreit. Schon ein Schlaganfall kann dafür sorgen, dass man auf Grundpflege angewiesen ist. Ein Problem, dass schon lange nicht mehr nur ältere Menschen betrifft. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen in Not geraten und einfach Dinge des Alltags nicht mehr allein bewerkstelligen. In all jenen Fällen wird Hilfe benötigt, die durch eine Grundpflege abgedeckt werden wird – sei es vorübergehend oder auf Dauer.
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Folgende pflegerischen Maßnahmen werden durch die Grundpflege umfasst:
– Hilfe bei der Körperpflege
– Hilfe beim An- und Auskleiden
– Das Betten und Lagern von pflegebedürftigen Menschen
– Vorbeugung (Prophylaxen)
– Hilfe bei Toilettengängen
– Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
– Sondenkost Gabe bei vorhandener Magensonde
– Unterstützung bei der Mobilität / Mobilisation
– Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation