Wir erläutern Ihnen mit unserem Pflegelexikon kurz und verständlich Wissenswertes aus der Altenpflege, Krankenpflege sowie dem medizinischen Bereich.
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Die Unterstützung bei der körperlichen Pflege orientiert sich immer an den persönlichen Gewohnheiten des Klienten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gemeinsam ergründen wir wie, wann und wie weit wir Ihnen bei der täglichen Hygiene helfen können.
Zum Beispiel:
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allgemeine Körperpflege: Waschen, Rasieren, Kämmen, …
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Zahnpflege, Reinigung von Zahnprothesen, …
Nur speziell qualifiziertes Pflegepersonal darf die medizinische Versorgung übernehmen. Wir ermitteln gemeinsam Ihren Bedarf und suchen dann die richtige Pflegekraft aus unserem Team für Sie aus.
Zum Beispiel:
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Wundversorgung
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Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Ziel dieser unterstützenden Pflegeleistung ist die Förderung der Selbstversorgung in einer sauberen Umgebung. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst
​Zum Beispiel:
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einkaufen für den täglichen Bedarf,
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vor- und Zubereitung der Mahlzeiten,
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Reinigen und Beheizen der lebenswichtigsten Teile der Wohnung des Pflegebedürftigen.
Unterstützungspflege nach § 37 SGB V
Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
Pflegeberatung nach § 37 SGB XI
Um die Qualität der Versorgung der Pflegebedürftigen zu erhalten oder notfalls zu steigern, müssen pflegende Angehörige mehrmals im Jahr einen der örtlichen Pflegedienste kommen lassen. Bei unseren „Pflegeeinsätzen“ oder „Qualitätssicherungsbesuchen“ rund um Königs Wusterhausen geht es hauptsächlich um Beratung. Hier werden häufig Fragen zu Erhöhung der Pflegestufe, zur Hilfsmittelbeschaffung oder zu bestimmten Techniken angesprochen. Auch Leistungen für die pflegende Angehörige selbst sind oft Thema dieser Gespräche.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI
Alle Pflegebedürftigen, auch der Pflegestufe 0, können zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen, die von den Pflegekassen bezahlt werden. Das Geld darf nur zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden, vor allem um pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu gehören
​Zum Beispiel:
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Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
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Leistungen der Kurzzeitpflege