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Verhinderungspflege

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Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege – die oft auch als Ersatzpflege bezeichnet wird – ist eine Leistung, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt wird. Hierbei werden sozusagen Kosten übernommen, wenn eine private Pflegeperson (zum Beispiel ein pflegender Angehöriger) kurzzeitig ausfällt und sich nicht um den pflegebedürftigen Menschen kümmern kann. Meist ist das bei kurzer Krankheit oder einem Urlaub der Fall. Spätestens dann muss nach Alternativen gesucht werden. In der Regel übernehmen dabei ambulante Pflegedienste anfallende Arbeiten. Darunter: Hygiene, Essen zubereiten oder das Beschäftigen pflegebedürftiger Menschen. Die Pflegekasse deckt die Kosten für den Aufwand durch einen Pflegedienst ab. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse vorher beantragt werden. Stimmt diese dem beantragten Leistungsantrag zu, wird Verhinderungspflegegeld für den gewünschten Zeitraum ausgezahlt.

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Wann steht Verhinderungspflege zu?

Verhinderungspflege / häusliche Ersatzpflege kann zum ersten Mal beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung von der privaten Pflegekraft betreut wurde

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Wie lange steht Verhinderungspflege zu?

Wird Verhinderungspflege benötigt, kann diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Diese zahlt Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege für längstens sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Unabhängig von der Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind können diese bis zu 50% (806 Euro) auch für die Verhinderungspflege genutzt werden (Insgesamt 2.418 Euro). Im Zeitraum der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes für sechs Wochen weitergezahlt.

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Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Wer Verhinderungspflege bzw. häusliche Ersatzpflege in Anspruch nehmen möchte, muss diese bei der Pflegekasse beantragen. Hierbei haben die meisten Pflegekassen eigene Vordrucke, die für das Beantragen genutzt werden können. Der Antrag auf Verhinderungspflege nennt sich „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson“. Sollte sich in der Zeit der Verhinderung ein Pflegedienst um die zu pflegende Person kümmern, so rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Nutzen Sie für die Auflistung der Kosten ein entsprechendes Abrechnungsformular, welches Sie ebenfalls von der Pflegekasse erhalten. Übrigens können Sie auch ein eigenes Formular für die Beantragung von häuslicher Ersatzpflege verwenden. Es muss nicht das Formular sein, das Sie bei der Pflegekasse ausgehändigt bekommen. Alternativ hierzu können Sie ein eigenes Schriftstück erstellen. Es sollte jedoch über folgende Punkte verfügen:

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  • Wann hat die ambulante Pflege begonnen?

  • In welchem Zeitraum wird die private Pflegeperson voraussichtlich vertreten

  • Wird die Pflege vollständig oder nur stundenweise von einem alternativen Pfleger übernommen?

  • Wer übernimmt die Verhinderungspflege?

  • In welchem Verhältnis steht die vertretende Pflegeperson zum Pflegebedürftigen?

  • Lebt die vertretende Pflegeperson im Haushalt der Person, die gepflegt werden muss?

  • Wird die Hälfte des Anspruches auf Kurzzeitpflege ebenfalls für die Verhinderungspflege aufgebracht?

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Verhinderungspflege – Was steht mir zu?

Wer häusliche Ersatzpflege oder Verhinderungspflege beanspruchen will, möchte natürlich auch wissen, was ihm zusteht. Das ist sehr kompliziert geregelt. Die Höhe der gezahlten Leistungen hängt nämlich davon ab, von wem die Pflege übernommen wird. Bis zu 1612 Euro pro Kalenderjahr können folgende Personengruppen erhalten:

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  • ambulanter Pflegedienst

  • entfernte Verwandte

  • Nachbarn

  • Freunde

  • erwerbstätige Pflegeperson

 

Leider erhält nicht jeder den erwähnten Betrag von bis zu 1612 Euro pro Kalenderjahr. Das Nachsehen haben nahe Angehörige, die nicht in Pflegeberufen erwerbstätig sind. Diese bekommen leider nur das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes ausgezahlt.

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Welche Voraussetzungen müssen für Verhinderungspflege vorliegen?

Um Verhinderungspflege bzw. häusliche Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So muss der Antragsteller

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  • bereits seit mindestens sechs Monaten eine Person in häuslicher Umgebung pflegen

  • mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen

  • für die umfassenden Pflegeleistungen bereits Pflegegeld von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen erhalten

 

Weiterhin muss der Pflegebedürftige mindestens die Pflegestufe 2 besitzen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Antragsteller bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Ersatzpflege stellen. Diese wird maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr bewilligt. Verhinderungspflege wird entweder am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt.

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